--> Zurück zur Ebene "Notfallausrüstung der MD-80"
Jeder Sitzplatz an Bord einer MD-80 ist mit einem Sitzgurt ausgestattet. Bei den Sicherheitsgurten für Fluggäste handelt es sich um Zweipunktgurte, die als Rückhaltesystem dienen. In den meisten Regionen dieser Erde ist es gesetzlich eine Pflicht, die Sitzgurte während der Vorbereitungen für einen Start bzw. eine Landung anzulegen. Bei vielen Fluggesellschaften ist mittlerweile das lockere Anlegen des Gurtes beim Sitzen ebenfalls verbindlich.
Bei den Sitzgurten für Fluggäste handelt es sich um Beckengurte, die als Zweipunktgurt ausgelegt sind. Das Anlegen und Lösen des Gurtes ist so ausgelegt, dass diese universell und kulturübergreifend verstanden werden kann. Die korrekte Verwendung des Sitzgurtes schützt den Fluggast bei nicht üblichen Bewegungen (zum Beispiel starken Turbulenzen) oder bei starken physikalischen Verzögerungen (zum Beispiel ein Startabbruch) des Flugzeugs davor, gegen den Vordersitz, gegen die Gepäckfächer oder aus dem Sitz gar durch den Kabinenraum geschleudert zu werden. Der Sitzgurt ist so ausgelegt, dass dieser einerseits sehr stabil, andererseits im Falle einer Evakuierung sehr schnell gelöst werden kann.
Das Anlegen und Lösen eines Sitzgurtes wird außerdem in den Sicherheitsinstruktionen grafisch dargestellt:
Das Anlegen der Sitzgurte wird in verschiedenen Phasen eines Fluges unmissverständlich gefordert. Schon beim Boarding eines Flugzeugs fallen die eingeschalteten „Anschnallzeichen“ auf, die einem Piktogramm ähnlich ohne Missverständnis diese Anweisung aufzeigen:
Zusätzlich informiert die Kabinenbesatzung über ihre Ansagen, dass „sie nun für den Start bitte ihren Sitzgurt anlegen...“ sollen und im Falle einer Landevorbereitung, dass „...man nun Reiseflughöhe verlassen hat und bitte wieder die Sitzgurte geschlossen werden“. Diese Anweisung erfolgt unabhängig davon, dass sich das Kabinenpersonal in dieser Phase trotz der spürbaren Abwärtsbewegung des Flugzeugs oftmals weiterhin innerhalb der Kabinengänge bewegt und/oder die Bordküchen für die Landung präpariert werden.
Weiter bietet ein „chime“ (ein „Bing“ oder „Bing Bong“-Geräusch) den Fluggästen die Information, wann die Anschnallzeichen eingeschaltet oder ausgeschaltet werden.
Der Sicherheitsgurt kann eine ausreichende Sicherheit vor unangenehmen Manövern bieten. Es erscheint aber physikalisch logisch, dass ab einer bestimmten Kräfteeinwirkung der menschliche Körper nicht mehr in der Lage ist, diese zu kompensieren.
Die Klappsitze der Flugbegleiterstationen bieten in den meisten Fällen Vierpunktgurte. Diese Vorrichtung soll ein Besatzungsmitglied auch bei heftigen Manövern an den Sitz halten.
Bei der MD-80 sitzen in den meisten Fällen zwei Flugbegleiter mit dem Rücken in Flugrichtung (vordere Flugbegleiterstation) und bis zu drei Besatzungsmitglieder in Flugrichtung - ein Mitglied an einem Klappsitz an der hinteren Bordküche (falls vorhanden) und zwei Mitglieder auf den Klappsitzen an der Hecktür. Neben der Sicherheit durch den Vierpunktgurt wird bei vielen Fluggesellschaften den Kabinenbesatzungen bei der Schulung zusätzlich eine charakteristische Beinposition beim Sitzen geschult. Beide Beine liegen nahe beieinander und geben u.a. gute Bodenhaftung. Recht häufig sollen auch beide Hände zwischen die Oberschenkel und Sitzfläche geschoben werden. Zusätzlich soll offiziell bei Start und Landung ein im Klappsitz sitzendes Kabinenmitglied sich für einen höchst selten einzutretenden Notfall „innerlich sammeln“ und dann schnell handeln können, gleichzeitig ungewöhnliche Geräusche und Bewegungen richtig deuten.
Beide Pilotensitze bieten ebenfalls Vierpunktgurte. Außerdem sind die Sitze sehr stabil ausgelegt und geben dem Becken und Beinen guten Halt. Für den Beobachtersitz wird ein Zweipunktgurt angeboten.