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Es kommt vor, dass Herrchen oder Frauchen ihr geliebtes Haustier auf eine Flugreise mitnehmen müssen oder möchten. Gesetzliche Regelungen für die Ein- und Ausfuhr sowie Transport von Haustieren unterscheiden sich von Land zu Land teilweise erheblich. Bei Haustieren handelt sich zumeist um Hunde, Katzen oder Nagetiere. Bis zu einer bestimmten Größe des Tieres ist die Mitreise in der Kabine möglich. Größere Hunde reisen in einer MD-80 zumeist in einer geeigneten Transportbox im vorderen Frachtraum mit.
Zur Stressminimierung wird empfohlen, dass man zum Beispiel einen Hund schon Tage zuvor mit so einer Transportbox vertraut macht. Oft erscheint es auch sehr hilfreich, dass der Hundebesitzer ein vom Besitzer getragenes Kleidungsstück in die Transportbox legt, damit der Hund durch vertraute Gerüche weniger Stress hat. Die präventive Versorgung mit Futter und Wasser kann erfolgen, die mit MD-80 durchgeführten Flüge sind aber in der Regel eher kurz.
Einzig der vordere Frachtraum kann für die Mitnahme von Haustieren genutzt werden. Zwar werden alle Frachträume druckbelüftet, aber nur der vordere Frachtraum ist klimatisiert und wird somit während des Reiseflugs auch notwendigerweise beheizt. Es wird technisch so gut wie möglich versucht, die Stressfaktoren für einen Hund auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Dazu gehört eine sehr gute Schallisolierung, eine gute Polsterung und eine gute und korrekt temperierte Umgebungsluft.
Transportboxen und geschultes Personal stellen renommierte Fluggesellschaften zumeist gegen Entgelt zur Verfügung.
Für Blindenhunde existieren grundsätzlich andere Regelungen, die aber bei Bedarf von den zuständigen Behörden und Luftverkehrsgesellschaften erfragt werden sollten. Im Idealfall darf ein Blindenhund (unabhängig von der Größe des Tieres) in der Passagierkabine mit dem Besitzer mitreisen.